Mit dieser Verfügung fing 1973 alles an.
1976 wurde aus dem Postwaisenhort das Betreuungswerk der Deutschen Bundespost. 1995 wurde es umbenannt in Betreuungswerk Post Postbank Telekom.
Für die Betreuungsmaßnahmen wurden örtliche Gremien – die Seniorenbeiräte – gegründet. Ansprechpartner für die Seniorenbeiräte war damals die Sozialbetreuung.
Heute arbeiten die Seniorenbeiräte ehrenamtlich und eigenverantwortlich im Auftrag des Betreuungswerks.

 

DEUTSCHE BUNDESPOST
OBERPOSTDIREKTION HANNOVER

Betreuung ehemaliger Mitarbeiter und ihrer Angehörigen sowie deren Hinterbliebenen

Das BPM hat am 11. 9. 73 verfügt:

„Bei einem Teil der Ämter werden Betreuungsmaßnahmen für ehemalige Mitarbeiter, deren Angehörige oder Hinterbliebene durchgeführt, die bei diesem Personenkreis großen Anklang finden. Ich begrüße diese Eigeninitiative und beabsichtige künftig, die Maßnahmen der Altenbetreuung noch mehr zu fördern. Die Bestimmungen der Postunterstützungskasse wurden bereits dieser Entwicklung angepaßt.

Zur Zeit wird geprüft, ob künftig der Postwaisenhort Träger der Altenbetreuung werden kann. Als Betreuungsmaßnahmen, die den Ruhestandbeamten, VAP-Rentnern, deren Angehörigen und Hinterbliebenen das Gefühl der Verbundenheit mit der DBP vermitteln sollen, kommen u.a. in Betracht:

1. Gesellige Veranstaltungen (z.B. Ausflugsfahrten, Kaffeetafeln, Advents- oder Weihnachtsfeiern, Faschingsveranstaltungen, Skatnachmittage , Filmvorführungen).

2. Besichtigungen interessanter Anlagen der DBP unter sachkundiger Führung.

Darüber hinaus können, angepaßt an die örtlichen Verhältnisse, auch andere Veranstaltungen den beabsichtigten Zweck erreichen.

Ich genehmige deshalb die Bereitstellung geeigneter Gemeinschaftsräume (Kantinen, Unterrichtsräume usw.). Außerdem können die vorhandenen Filmvorführgeräte und Filme im Rahmen der Altenbetreuung eingesetzt werden. Die vorgenannten Betreuungsmaßnahmen müssen nicht auf eine Veranstaltung im Jahr beschränkt bleiben, sondern können in bestimmten Zeitabständen, je nach den örtlichen Verhältnissen, mehrmals stattfinden.
Um bereits bestehende Verbindungen zu erhalten und zu fördern, halte ich die Durchführung der Betreuungsmaßnahmen unter der Regie der früheren Beschäftigungsämter bzw. Dienststellen für erforderlich. Für die organisatorischen Vorbereitungen ist die Mitarbeit der Sozialbetreuung – aber auch anderer Dienststellen – erforderlich. Es bestehen keine Bedenken, die freiwillige Mitarbeit geeigneter ehemaliger Mitarbeiter in Anspruch zu nehmen (z. B. für Schreibarbeiten) […].“